Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB's

Die Mindestmietdauer beträgt einen 1 Tag.

Pro Miettag sind 8 Betriebsstunden inklusive 

Der Berechnungszeitraum ist von Montag bis Samstag. Sonn.-Feiertage werden nicht berechnet!

Die Maschinen werden vollgetankt, gereinigt und im betriebsfähigen Zustand übergeben.

Fehlmengen des Kraftstoffs werden bei der Rückgabe mit 2,50€ netto pro Liter berechnet.

Bei Langzeitmieten muss der Mieter sicherstellen, dass die Baumaschinen regelmäßig abgeschmiert werden. Kraft- & Schmierstoffe sind nicht im Mietpreis enthalten.

Bei leichter bis mittlerer Verschmutzung wird die Reinigung pro verschmutzter Maschine (Minibagger) pauschal mit 50,00 € butto berechnet. Alle anderen Maschinen nach Aufwand mit einem Stundenlohn von 50,00 € brutto.

Bei stark verschmutzen Baumaschinen (auch Minibagger) wird die Reinigung nach Aufwand mit einem Stundenlohn von 50,00 € brutto in Rechnung gestellt.

Der Mieter verpflichtet sich, dass der Mietgegenstand bestimmungsgemäß und fachgerecht eingesetzt wird und vor Beschädigung geschützt wird.

Die Selbstbeteiligung der Maschinenbruchversicherung beträgt 500,00 € netto pro Baumaschine.

Die Leistungen der Maschinenbruchversicherung sind auf Wunsch einzusehen.

Alle Maschinen und Anbaugeräte sind vor Diebstahl zu schützen.

Für Schäden bei und an Dritten, durch Benutzung der Mietsachen vom Mieter, haftet der Mieter.

Schäden am Mietgegenstand können dem Mieter auch nach der Rücknahme der Mietsache/Maschine, rückwirkend in Rechnung gestellt werden, solang nachweisbar ist, dass der Schaden durch ihn entstanden ist.

Reparaturen, welche durch uns durchgeführt werden können, werden mit einem Stundenlohn von 50,00 € brutto berechnet. Alle weiteren Arbeiten geben wir in die Fachwerkstatt und werden laut Rechnung weiter berechnet.

Die Versicherung gilt nicht bei Maschinen- und Geräteeinsatz auf Wasserbaustellen, im Bereich von Gewässern auf schwimmenden Fahrzeugen, bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage.

Der Mietgegenstand darf nicht an Dritte weiter vermietet werden. Wenn dies nicht eingehalten wird, haftet der Mieter für entstandene Schäden und bei Verlust in voller Höhe.

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